Deutschland nimmt an dem Programm für visumsfreies Reisen (Visa Waiver Program) durch ESTA teil, das es deutschen Staatsangehörigen vereinfacht, in die USA zu reisen. 2009 wurden die Auflagen für visumsfreies Reisen erhöht, um die Sicherheit zu verstärken. Staatsbürger von Ländern, die Teil dieses Programms sind, dürfen weiterhin ohne Visum in die USA einreisen, müssen aber rechtzeitig vor Antritt ihrer Reise eine ESTA Genehmigung beantragen. ESTA ist ein automatisiertes Formular, das für alle Touristen, die am visumsfreien Reisen teilnehmen, zuständig ist.
Das Visa Waiver Program mit ESTA ermöglicht einer Vielzahl von Reisenden eine vereinfachte Einreise. Das Ziel von ESTA ist es, dem US-Ministerium für innere Sicherheit einen Überblick zu verschaffen, wer in die USA einreisen möchte, und diese Personen vor deren Abreise zu überprüfen. Während die ESTA Reisegenehmigung als Nachweis gilt, garantiert sie allerdings keine Bewilligung der Einreise, nur eine Grundvoraussetzung.
Seit November 2014 besteht der komplette ESTA Antrag aus Pflichtfeldern. So müssen Angaben zum Pass, dem Namen, Geburtsdatum, Zielort und Flugdaten gemacht werden. Die Namen der Eltern, Informationen zum aktuellen Arbeitgeber, ein Notfallkontakt sowie ein Ansprechpartner in den USA müssen bei ESTA ebenfalls angegeben werden.
Sobald einem Reisenden die ESTA Einreisegenehmigung erteilt wurde, ist diese 2 Jahre lang gültig. Das bedeutet, dass man mit ESTA innerhalb von 2 Jahren theoretisch beliebig oft, zumindest für Urlaubsaufenthalte, in die USA einreisen darf. Sollte der für den ESTA Antrag verwendete Pass in diesem Zeitraum ablaufen, erlischt die Gültigkeit, und die Einreisegenehmigung muss erneut beantragt werden.
Auch bei einer Änderung des Namens oder einem Wechsel des Geschlechts muss ein neuer ESTA Antrag gestellt werden. Sollte sich eine Antwort des Reisendes auf eine der im ESTA Antragsformular gestellten Fragen, die sich mit ja oder nein beantworten lassen, geändert haben, muss die Genehmigung ebenfalls neu beantragt werden. Es gilt also, ESTA im Zweifelsfall lieber neu zu beantragen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Des Weiteren gilt es zu beachten, dass eine erfolgreiche ESTA Einreisegenehmigung keinen rechtlichen Anspruch auf die Reise darstellt; den US-Behörden ist es weiterhin erlaubt, dem Reisenden die Einreise direkt am Flughafen zu verwehren. Sollte der Fall eintreten, dass vor Reiseeintritt keine ESTA Genehmigung erteilt werden kann, muss rechtzeitig ein anderes Visum beantragt werden.
Beim Planen einer Reise mit Kindern und ESTA gibt es ebenfalls ein paar wichtige Punkte zu beachten. Kinder müssen einen Kinderreisepass oder einen maschinenlesbaren Reisepass besitzen. Ein Kinderausweis, ein Eintrag im Pass der Eltern oder ein nach dem 26.10.2006 ausgestellter Kinderreisepass werden für ESTA nicht mehr anerkannt. Der Ausweis muss ein Foto enthalten und darf in keinster Weise verändert worden sein. Nur so ist es möglich, mit einem Kind durch ESTA visumsfrei zu reisen – ansonsten muss ein Visum beantragt werden.
Ein Visum, das nicht durch ESTA genehmigt werden kann, muss beantragt werden, sofern der Reisende nur einen vorläufigen Reisepass, einen Reiseausweis, einen Kinderausweis oder einen Reiseausweis für Ausländer besitzt.
Der Nachweis eines Rückreisetickets ist eine weitere, wichtige Voraussetzung für die ESTA Genehmigung. Damit wird schon vor Antritt der Reise sichergestellt, dass der Tourist eine Rückreise ins Heimatland plant und antreten kann.
Auch Transit Reisende, also Passagiere, die nur eine Zwischenlandung als Teil ihrer Reise in den USA verbringen, müssen eine ESTA Genehmigung einholen. Reisende, die Non-Stop in ein anderes Land fliegen und nur den amerikanischen Flugraum überqueren, brauchen keine ESTA-Genehmigung, da sie keinen amerikanischen Boden betreten.
Die ESTA Homepage kann neben Englisch auch in Deutsch und 20 weiteren Sprachen benutzt werden. Die geforderten Daten müssen jedoch in Englisch eingetragen werden.
Für den ESTA Antrag wird eine einmalige Gebühr von 14 US-Dollar berechnet, die per Kreditkarte bezahlt werden kann. Diese Gebühr gilt nicht per Einreise, sondern pro gestelltem ESTA Antrag. Besitzt der Reisende einen bereits genehmigten ESTA Antrag, möchte diesen aber aktualisieren, werden keine weiteren Gebühren erhoben. Darunter fallen Daten wie die Adresse in den USA, Flugnummern, Reiseziel usw. Wie bereits vorher erwähnt, muss bei einer größeren Änderung, wie einem neuen Namen oder Reisepass, ein komplett neuer ESTA Antrag erstellt werden. Sollte während des ESTA Antrags ein Hinweis erscheinen, dass bereits eine Reisegenehmigung vorliegt, kann diese ignoriert werden. Sobald der neue ESTA Antrag übermittelt wurde, wird die vorherige Registrierung gelöscht. Für einen komplett neuen Antrag fallen die Gebühren von 14 US-Dollar erneut an.
Die Gebühr wird direkt bei der ESTA Beantragung fällig. Der Antrag selbst wird erst dann bearbeitet, wenn die Gebühr bezahlt wurde, was nur mit Kredit- oder Debitkarte möglich ist. Wenn man selbst keine Kreditkarte besitzt, können auch Freunde, Verwandte oder ein Reisebüro die Gebühren für die ESTA Website entrichten. Ebenso ist es möglich, den ESTA Antrag selbst durch jemand anderen vornehmen zu lassen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, werden nur 4 US-Dollar als Gebühr erhoben, da sich die gesamte Gebühr aus 4 US-Dollar für die Bearbeitung und 10 US-Dollar für die Genehmigung zusammensetzt. Bei einem abgelehnten ESTA Antrag würde die Gebühr für die Genehmigung selbst also entfallen.
Ein genehmigter oder aktualisierter ESTA Antrag sollte ausgedruckt und bei der Reise mitgeführt werden.