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ESTA USA - Das Touristenvisa für die Vereinigten Staaten einfach beantragen

ESTA ist das “Electronic System for Travel Authorization”, was auf Deutsch soviel wie “elektronisches System zur Einreisegenehmigung” bedeutet. ESTA ist ein automatisches System, das bestimmt, ob es einem Reisenden erlaubt ist, unter dem Visa Waiver Program (VWP) in die Vereinigten Staaten von Amerika einzureisen. Durch die erteilte ESTA Genehmigung können Touristen aus Deutschland und 37 weiteren Ländern sich bis zu 90 Tage lang in den USA aufhalten, ohne ein zusätzliches Visum beantragen zu müssen.

Bei HawaiiUrlaub.de streben wir danach, unseren Kunden eine angenehme und entspannte Reise zu ermöglichen. Wenn ihr bei uns eine Reise bucht, kümmern wir uns für euch um den ESTA-Prozess. Falls ihr jedoch selbst einen Trip planen möchtet, wollt ihr sicher mehr über den ESTA Bewerbungsprozess lernen.

Lest weiter, um mehr über ESTA, Reisevisa, und andere wichtige Informationen bezüglich Reisen in die USA zu lernen.

Wichtiger Hinweis: Die uns vorliegenden Angaben stammen aus dem Jahr 2015 und stellen keine Visa-Beratung dar. Sie sollen vielmehr eine erste Information darstellen. Aktuell gültige Informationen erhält man bei der US-Botschaft, dem Auswärtigen Amt, Zoll und auf der offiziellen ESTA-Seite.

Einreisebestimmungen USA

ESTA wurde von dem US-Amerikanischen Ministerium für innere Sicherheit gegründet, um Aufenthalte von Touristen, die weniger als 90 Tage dauern, zu vereinfachen. ESTA wurde als Methode zum Grenzschutz ins Leben gerufen, damit Reisende in die Vereinigten Staaten einreisen können, ohne vorher ein Visum beantragen zu müssen. Die US-Regierung kann so relativ unkompliziert und überschaubar feststellen, ob ESTA-Antragssteller eventuell ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Um eine Einreisegenehmigung durch ESTA zu erhalten, darf der geplante Aufenthalt in den USA eine Dauer von 90 Tagen nicht überschreiten und der Sinn des Aufenthalts muss einen privaten oder geschäftlichen Zweck erfüllen. Des Weiteren muss der Reisende Staatsbürger eines der 38 Länder sein, in denen das visumsfreie ESTA Reisen gilt, und einen Reisepass besitzen, der mindestens für die gesamte Dauer der Reise gültig ist.

Erfüllt der Reisende diese Voraussetzungen, kann er einen ESTA-Antrag stellen und auf eine Einreisegenehmigung hoffen.

Visum USA

Neben dem ESTA Touristenvisum gibt es mehrere weitere Visa zur Einreise und Aufenthalt in den USA, die ebenfalls beantragt werden können. Diese unterscheiden sich zwischen Einwanderungs- und Nicht-Einwanderungsvisa und müssen bei einem US-Konsulat beantragt werden.

Nicht-Einwanderungsvisa sind für Menschen gedacht, deren ständiger Wohnsitz sich außerhalb der USA befindet und die sich für einen begrenzten Zeitraum in den USA aufhalten wollen. Dazu gehören Touristen, die länger als 90 Tage bleiben wollen, Geschäftsreisende, Studenten oder Arbeiter. Es gibt verschiedene Kategorien dieser Visa, die sich nach dem Zweck des Aufenthalts richten.

Für Personen, die als religiöser Arbeiter in die Vereinigten Staaten einreisen möchten, gibt es das R-1-Visum. Damit kann in Glaubensgemeinschaften und religiösen Einrichtungen gearbeitet werden.

Investoren oder Handelstreibende benötigen das E-1 oder E-2 Visum, das ihnen erlaubt, Investitionen oder Handelstätigkeiten in den USA auszuführen.

Für Schiffsbesatzungen zählt das C-1 Visum, das auch bei kurzen Zwischenstopps in den USA von Crewmitgliedern eines Schiffsunternehmens besessen werden muss.

Für Studenten, die in den USA studieren möchten, gibt es verschiedene Visa-Kategorien. Wollen diese an einem anerkannten Bildungsinstitut studieren, benötigen sie das F-1 Visum. Für ein nicht-akademisches Institut muss das M-1 Visum beantragt werden. Praktikanten und Teilnehmer an Austauschprogrammen können sich für das J-Visum bewerben.

Einwanderungsvisa werden von Menschen beantragt, die sich unbegrenzt in den USA aufhalten möchten oder dauerhaft umziehen wollen. Ein Inhaber eines Einwanderungsvisums erhält die “Permanent Resident Card”, die auch als “Green Card” bekannt ist.

Touristenvisum USA

Deutschland nimmt an dem Programm für visumsfreies Reisen (Visa Waiver Program) durch ESTA teil, das es deutschen Staatsangehörigen vereinfacht, in die USA zu reisen. 2009 wurden die Auflagen für visumsfreies Reisen erhöht, um die Sicherheit zu verstärken. Staatsbürger von Ländern, die Teil dieses Programms sind, dürfen weiterhin ohne Visum in die USA einreisen, müssen aber rechtzeitig vor Antritt ihrer Reise eine ESTA Genehmigung beantragen. ESTA ist ein automatisiertes Formular, das für alle Touristen, die am visumsfreien Reisen teilnehmen, zuständig ist.

Das Visa Waiver Program mit ESTA ermöglicht einer Vielzahl von Reisenden eine vereinfachte Einreise. Das Ziel von ESTA ist es, dem US-Ministerium für innere Sicherheit einen Überblick zu verschaffen, wer in die USA einreisen möchte, und diese Personen vor deren Abreise zu überprüfen. Während die ESTA Reisegenehmigung als Nachweis gilt, garantiert sie allerdings keine Bewilligung der Einreise, nur eine Grundvoraussetzung.

Seit November 2014 besteht der komplette ESTA Antrag aus Pflichtfeldern. So müssen Angaben zum Pass, dem Namen, Geburtsdatum, Zielort und Flugdaten gemacht werden. Die Namen der Eltern, Informationen zum aktuellen Arbeitgeber, ein Notfallkontakt sowie ein Ansprechpartner in den USA müssen bei ESTA ebenfalls angegeben werden.

Sobald einem Reisenden die ESTA Einreisegenehmigung erteilt wurde, ist diese 2 Jahre lang gültig. Das bedeutet, dass man mit ESTA innerhalb von 2 Jahren theoretisch beliebig oft, zumindest für Urlaubsaufenthalte, in die USA einreisen darf. Sollte der für den ESTA Antrag verwendete Pass in diesem Zeitraum ablaufen, erlischt die Gültigkeit, und die Einreisegenehmigung muss erneut beantragt werden.

Auch bei einer Änderung des Namens oder einem Wechsel des Geschlechts muss ein neuer ESTA Antrag gestellt werden. Sollte sich eine Antwort des Reisendes auf eine der im ESTA Antragsformular gestellten Fragen, die sich mit ja oder nein beantworten lassen, geändert haben, muss die Genehmigung ebenfalls neu beantragt werden. Es gilt also, ESTA im Zweifelsfall lieber neu zu beantragen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Des Weiteren gilt es zu beachten, dass eine erfolgreiche ESTA Einreisegenehmigung keinen rechtlichen Anspruch auf die Reise darstellt; den US-Behörden ist es weiterhin erlaubt, dem Reisenden die Einreise direkt am Flughafen zu verwehren. Sollte der Fall eintreten, dass vor Reiseeintritt keine ESTA Genehmigung erteilt werden kann, muss rechtzeitig ein anderes Visum beantragt werden.

Beim Planen einer Reise mit Kindern und ESTA gibt es ebenfalls ein paar wichtige Punkte zu beachten. Kinder müssen einen Kinderreisepass oder einen maschinenlesbaren Reisepass besitzen. Ein Kinderausweis, ein Eintrag im Pass der Eltern oder ein nach dem 26.10.2006 ausgestellter Kinderreisepass werden für ESTA nicht mehr anerkannt. Der Ausweis muss ein Foto enthalten und darf in keinster Weise verändert worden sein. Nur so ist es möglich, mit einem Kind durch ESTA visumsfrei zu reisen – ansonsten muss ein Visum beantragt werden.

Ein Visum, das nicht durch ESTA genehmigt werden kann, muss beantragt werden, sofern der Reisende nur einen vorläufigen Reisepass, einen Reiseausweis, einen Kinderausweis oder einen Reiseausweis für Ausländer besitzt.

Der Nachweis eines Rückreisetickets ist eine weitere, wichtige Voraussetzung für die ESTA Genehmigung. Damit wird schon vor Antritt der Reise sichergestellt, dass der Tourist eine Rückreise ins Heimatland plant und antreten kann.

Auch Transit Reisende, also Passagiere, die nur eine Zwischenlandung als Teil ihrer Reise in den USA verbringen, müssen eine ESTA Genehmigung einholen. Reisende, die Non-Stop in ein anderes Land fliegen und nur den amerikanischen Flugraum überqueren, brauchen keine ESTA-Genehmigung, da sie keinen amerikanischen Boden betreten.

Die ESTA Homepage kann neben Englisch auch in Deutsch und 20 weiteren Sprachen benutzt werden. Die geforderten Daten müssen jedoch in Englisch eingetragen werden.

Für den ESTA Antrag wird eine einmalige Gebühr von 14 US-Dollar berechnet, die per Kreditkarte bezahlt werden kann. Diese Gebühr gilt nicht per Einreise, sondern pro gestelltem ESTA Antrag. Besitzt der Reisende einen bereits genehmigten ESTA Antrag, möchte diesen aber aktualisieren, werden keine weiteren Gebühren erhoben. Darunter fallen Daten wie die Adresse in den USA, Flugnummern, Reiseziel usw. Wie bereits vorher erwähnt, muss bei einer größeren Änderung, wie einem neuen Namen oder Reisepass, ein komplett neuer ESTA Antrag erstellt werden. Sollte während des ESTA Antrags ein Hinweis erscheinen, dass bereits eine Reisegenehmigung vorliegt, kann diese ignoriert werden. Sobald der neue ESTA Antrag übermittelt wurde, wird die vorherige Registrierung gelöscht. Für einen komplett neuen Antrag fallen die Gebühren von 14 US-Dollar erneut an.

Die Gebühr wird direkt bei der ESTA Beantragung fällig. Der Antrag selbst wird erst dann bearbeitet, wenn die Gebühr bezahlt wurde, was nur mit Kredit- oder Debitkarte möglich ist. Wenn man selbst keine Kreditkarte besitzt, können auch Freunde, Verwandte oder ein Reisebüro die Gebühren für die ESTA Website entrichten. Ebenso ist es möglich, den ESTA Antrag selbst durch jemand anderen vornehmen zu lassen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, werden nur 4 US-Dollar als Gebühr erhoben, da sich die gesamte Gebühr aus 4 US-Dollar für die Bearbeitung und 10 US-Dollar für die Genehmigung zusammensetzt. Bei einem abgelehnten ESTA Antrag würde die Gebühr für die Genehmigung selbst also entfallen.

Ein genehmigter oder aktualisierter ESTA Antrag sollte ausgedruckt und bei der Reise mitgeführt werden.

ESTA für deine USA Reise beantragen

Um selbst einen ESTA Antrag zu stellen, begibt man sich auf die einzige und offizielle Website des US-Heimatschutzministeriums, die auf dieser Website zu finden ist. Das Ausfüllen beträgt laut der offiziellen Website etwa 20 Minuten.

Der ESTA Antrag kann jederzeit vor der Reise gestellt werden. Es wird empfohlen, den Antrag zu bald wie möglich einzureichen, da ungeplante Verzögerungen auf der ESTA Website gelegentlich eintreten können. Da manche Reisen aufgrund eines Notfalls oder eines spontanen Urlaubs erst kurzfristig geplant werden, ist es ebenfalls möglich, den ESTA Antrag kurz vor der Abreise zu stellen. Das US-Heimatschutzministerium empfiehlt, den ESTA Antrag bis spätestens 72 Stunden vor Antritt der Reise zu stellen.

Meistens gibt es schon wenige Minuten, nachdem der ESTA Antrag gestellt wurde, eine Entscheidung. Diese erhält der Antragsteller allerdings nicht per E-Mail, sondern muss sie auf der ESTA Website einsehen. In Einzelfällen kann es bis zu 72 Stunden dauern, bis der Antrag genehmigt wird.

Nach der Einreichung des ESTA Antrags gibt es drei verschiedene Antwortmöglichkeiten;

  • Authorization Approved: der Antrag wurde angenommen und die Reise kann angetreten werden.
  • Travel not Authorization: der Antrag wurde abgelehnt. Um die Reise dennoch antreten zu können, wird ein Visum benötigt.
  • Authorization Pending: es wurde noch keine Entscheidung gefällt. Die Website muss später erneut besucht werden.

Bevor der ESTA Antrag ausgefüllt wird, sollte sichergestellt werden, dass folgende Daten vorhanden sind:

  • Gültiger Reisepass
  • Internetverbindung
  • E-Mail-Adresse
  • Flugticket Informationen
  • Kreditkarte

Was folgt ist eine Schritt-für-Schritt Anleitung der verschiedenen Bereiche. [Quelle: ESTA-Website – Stand 2015]

  • Vorname laut Reisepass
  • Nachname laut Reisepass
  • Geschlecht laut Reisepass
  • Pseudonym/Künstlername laut Reisepass
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Geburtsland
  • Staatsbürgerschaft
  • Vor- und Nachname der Mutter
  • Vor- und Nachname des Vaters

Bei all diesen Daten gilt es zu beachten, diese genau so anzugeben, wie sie im Reisepass stehen.

  • E-Mail-Adresse
  • Art der Telefonnummer
  • Telefonnummer (Ländervorwahl + restliche Telefonnummer)
  • Straße & Hausnummer laut Reisepass
  • Postleitzahl & Stadt laut Reisepass
  • Land
  • Bundesland

 

Auch bei diesen Angaben stets darauf achten, dass diese mit denen im Reisepass übereinstimmen. Bei E-Mail-Adresse und Telefonnummer darauf achten, dass diese aktuell sind

  • “Haben Sie einen aktuellen/früheren Arbeitgeber?”

 

Falls “ja” öffnen sich weitere Fragen. Falls “nein” mit Nummer 24 fortfahren.

  • Name des Arbeitgebers
  • Adresse des Arbeitgebers
  • Postleitzahl & Stadt des Arbeitgebers
  • Land
  • Bundesland
  • Vor- und Nachname des Notfallkontakts
  • Telefonnummer des Notfallkontakts
  • E-Mail-Adresse des Notfallkontakts

 

Ein Notfallkontakt kann ein Familienmitglied, Freund, Bekannter oder Arbeitskollege sein. Auch hier natürlich auf aktuelle Daten achten.

  • “Findet Ihre Einreise in die USA auf der Durchreise in ein anderes Land statt?”

 

Falls “ja” mit Nummer 33 fortfahren, falls “nein” öffnen sich weitere Fragen.

  • Vor- und Nachname des US-Ansprechpartners
  • Straße und Hausnummer des Ansprechpartners
  • Postleitzahl & Stadt des Ansprechpartners
  • Bundesstaat
  • Telefonnummer

 

Ein US-Ansprechpartner kann ein Freund, Verwandter oder Geschäftspartner sein. Falls kein US-Ansprechpartner vorliegt, kann auch der Namen, die Adresse und die Telefonnummer des Aufenthaltsorts (zum Beispiel ein Hotelname) sein. Man kann auch UNKNOWN (unbekannt) ein tragen.

  • Ausstellungsland des Reisepasses
  • Reisepassnummer (9 Zeichen)
  • Ausstellungsdatum des Reisepasses
  • Ablaufdatum des Reisepasses
  • Besitzen Sie noch eine weitere Staatsangehörigkeit? Falls “ja”, auch diese Reisepassnummer angeben (falls vorhanden)

[sämtliche Fragen – Quelle: ESTA Website]

  • “Leiden Sie unter einer körperlichen oder geistigen Krankheit, konsumieren Sie Drogen oder sind Sie drogenabhängig, oder leiden Sie derzeit unter einer der folgenden Krankheiten?” (jeweils ja oder nein)
    • “Weicher Schanker”
    • “Gonorrhoe”
    • “inguinales Granulom”
    • “Lepra, ansteckend”
    • “Lymphogranuloma venereum”
    • “Syphilis, ansteckend”
    • “aktive Tuberkulose”
  • “Wurden Sie jemals aufgrund eines Verbrechens verhaftet oder verurteilt, das zu einer schweren Sachbeschädigung, einer schweren Schädigung einer anderen Person oder einer Behörde geführt hatte?”
  • “Haben Sie jemals gegen Gesetze im Zusammenhang mit dem Besitz, der Verwendung oder der Verteilung illegaler Drogen verstoßen?”
  • “Haben Sie geplant, sich an terroristischen Aktivitäten, Spionage, Sabotage oder Völkermord zu beteiligen bzw. haben Sie sich jemals daran beteiligt?”
  • “Haben Sie jemals einen Betrug begangen oder Informationen über sich oder andere vorgetäuscht, um ein Visa für bzw. die Einreise in die Vereinigten Staaten zu erhalten, oder andere dabei unterstützt?”
  • “Suchen Sie derzeit eine Beschäftigung in den Vereinigten Staaten oder waren Sie früher ohne vorherige Genehmigung seitens der US-Regierung in den Vereinigten Staaten beschäftigt?
  • “Wurde Ihnen jemals ein US-Visum, das Sie mit Ihrem aktuellen oder vorherigen Reisepass beantragt haben, oder die Einreise in die Vereinigten Staaten verweigert oder Ihr Einreiseantrag bei der Einreise in die USA zurückgezogen?”
  • “Haben Sie sich jemals länger als der seitens der US-Regierung gewährte Zeitraum in den Vereinigten Staaten aufgehalten?”

 

All diese Fragen müssen ehrlich mit “nein” beantwortet werden können, da der Antrag durch ESTA sonst abgelehnt wird und stattdessen ein Visum beantragt werden muss. In einem solchen Fall muss sich der Reisende an das nächstgelegene US-Konsulat wenden, um sich beraten zu lassen.

Muss eine bereits erteilte ESTA Genehmigung zu einem späteren Zeitpunkt aktualisiert werden, der Reisende hat aber die Auftragsnummer vergessen oder verlegt, kann er trotzdem über die ESTA Website seinen Antrag aufrufen. Man kann sich mit der Passnummer, die für den vorherigen ESTA Antrag verwendet wurde, einloggen.

Pre-Departure Checklist

Vor der Abreise empfiehlt es sich, auf der Website der TSA (Transport Security Administration) über neueste Entwicklungen bei den Sicherheitsrichtlinien zu informieren. Grundsätzlich gelten allerdings die folgenden Richtlinien:

Größere Mengen an Flüssigkeiten oder Gels sollten in das aufgegebene Gepäck gepackt werden. Alle Flüssigkeiten für das Handgepäck müssen in einem Behälter aufbewahrt werden, der ein Fassungsvermögen von 100 ml nicht überschreiten darf. Die kleinen Behälter wiederum müssen in einen Klarsichtbeutel gepackt werden, der ein Fassungsvermögen von 1 Liter hat. Von diesen Vorschriften ausgenommen sind Muttermilch, Babynahrung, Medikamente und Flüssigkeiten (einschließlich Säften und Wasser) für Diabetiker. Diese müssen einem Sicherheitsbeamten gezeigt und vorgelegt werden.

Schuhe müssen bei der Sicherheitskontrolle ausgezogen werden, um durch die Röntgendurchleuchtung überprüft zu werden. Schuhe, die sich schnell an- und ausziehen lassen, sind dafür am besten.

Wertsachen wie Schmuck und Bargeld sind im Handgepäck am sichersten verstaut. Auch zerbrechliche Gegenstände und elektronische Geräte sollten im Handgepäck verstaut werden.

Bei der Sicherheitskontrolle vor dem Betreten der Flugsteige eignet sich folgende Verhaltensweise:

Nehmt den kleinen Klarsichtbeutel aus dem Handgepäck und legt diesen in einen der dafür vorgesehenen Behälter für das Laufband.

Falls eine der erlaubten Flüssigkeiten wie Muttermilch oder Babynahrung im Handgepäck vorhanden sind, deklariert diese gegenüber einem der Sicherheitsbeamten.

Nehmt eventuell vorhandene Laptops, Kameras und Handys aus dem Handgepäck und legt diese ebenfalls in einen der Behälter. Auch Jacken, Mäntel, Blazers usw. müssen ausgezogen und geröntgt werden.

Alle Metallgegenstände, Schmuck, Schlüssel, Kleingeld und Geldbörsen sollten ebenfalls in einen Behälter gelegt werden, da diese sonst den Metalldetektor auslösen können. Das spart Zeit und zusätzliches Durchsuchen durch die Sicherheitsbeamten.

(Stand 2015)

Erlaubt:

  • bis zu 200 Zigaretten
  • bis zu 50 Zigarren
  • bis zu 2 kg Tabak
  • bis zu 1 Liter Alkohol
  • Geschenke im Wert von bis zu 100 US-Dollar
  • Bargeld bis zu 10.000 US-Dollar (inklusive Traveler Checks)
  • Medikamente für den persönlichen Bedarf
  • Muttermilch und Babynahrung
  • Süßigkeiten
  • Brot (nicht belegt)
  • Tee
  • Kaffee
  • Schokolade

 

Verboten:

  • Saat
  • Pflanzen
  • Milchprodukte
  • Obst
  • Gemüse
  • Fleisch

(Stand 2015)

Nachdem das Flugzeug in Hawaii landet, kann man es bald verlassen und zum Einreiseschalter für Touristen gehen; für US-Amerikaner und Inhaber der Green Card gibt es einen gesonderten Schalter. Dort wird der Pass vorgezeigt und die im Flugzeug ausgefüllte Zollerklärung abgegeben. Nachdem der Beamte ein paar Fragen stellt, die die Gründe, Länge und den Zielort des Aufenthalts betreffen, wird ein Fingerabdruck genommen und ein digitales Foto aufgenommen.

Danach geht es weiter zu den Gepäckbändern und der Zollkontrolle. Sobald das Gepäck auf dem Laufband angekommen ist, geht es durch die Zollkontrolle zum Ausgang des Flughafens. Bei der Zollkontrolle gibt es zwei Ausgänge: einen für anmeldepflichtige Waren, mit rot gekennzeichnet, und einen für keine anmeldungspflichtigen Waren, mit grün gekennzeichnet.

(Stand 2015)

Als Erstes gilt zu beachten, dass die Freimenge für Reisemitbringsel aus den USA 430 Euro nicht überschreiten darf. Darum ist es, wie gerade schon erwähnt, extrem wichtig, möglichst alle Belege aufzubewahren, falls das Gepäck vom Zoll aufgemacht wird. Kleinere Souvenirs sind generell kein Problem, bei größeren Anschaffungen wie elektronischen Geräten, Schmuck oder großen Mengen an Kleidung sollte Vorsicht walten. 430 Euro sind kein hoher Betrag und kommen schnell zusammen. Deshalb bei größeren Anschaffungen immer vorher überlegen, ob es sich wirklich rechnet, diese in Hawaii zu kaufen, denn die Zollgebühren müssen dazugerechnet werden.

Bei Tabakwaren und Alkohol heißt es ebenfalls aufpassen, denn die erlaubten Mengen müssen streng eingehalten werden. Werden diese überschritten und vom Zoll entdeckt, fallen hohe Gebühren und eine Strafe an.
Die Mengen für Tabakwaren und Alkohol setzen sich wie folgt zusammen:

Tabakwaren:

  • 200 Zigaretten
  • 100 Zigarillos
  • 50 Zigarren
  • 240 Gramm Rauchtabak

 

Diese Mengenangaben gelten nicht insgesamt, sondern nur eine Menge davon ist erlaubt, oder jedoch eine anteilige Zusammenstellung.

Alkohol:

  • 1 Liter Spirituosen (Alkoholgehalt: mindestens 22 Prozent) oder
  • 2 Liter Alkohol (Alkoholgehalt: unter 22 Prozent) oder
  • eine anteilige Zusammenstellung und
  • 16 Liter Bier und
  • 4 Liter Wein (nicht schäumend)

 

Der Einführer von sowohl Alkohol als auch Tabak muss mindestens 17 Jahre alt sein.

Arzneimittel:

  • persönlicher Bedarf, der für die Dauer der Reise ausreicht

 

Bei höheren Mengen dieser Waren fallen Zollabgaben an, die sich nach dem Wert der Waren richten und vom Zoll berechnet werden. Wurden diese Mitbringsel vorher nicht angemeldet und erst bei Gepäckkontrolle vom Zoll entdeckt, muss zusätzlich zu den Zollabgaben ein Bußgeld bezahlt werden.

Hawaii rühmt sich seiner unvergleichbar schönen und weitgehend unberührten Flora und Fauna, welche vor allem deshalb so sicher sind, weil sie wegen ihrer geografischen Isolierung mit anderen Ökosystem kaum in Berührung kommen. Durch die Einfuhr von Obst, Gemüse und Pflanzen können Schädlinge eingeschleppt werden, die der Umwelt Hawaiis schaden können.

Deshalb verlangt das US-Landwirtschaftsministerium von jeder Person, die nach Hawaii einreist, eine Deklaration, da sehr strenge Regeln für den Im- und Export von Pflanzen und Tieren gelten.

Für den Export gelten die gleichen Regeln – die Einfuhr ist grundsätzlich verboten. Die schönen hawaiianischen Blumen also lieber dort lassen, wo sie hingehören, in ihrem Heimatland!

(Stand 2015)

Die Rückkehr nach Deutschland gestaltet sich ähnlich wie die Ankunft in den USA, ist allerdings nicht so kompliziert. Nach der Landung geht es ebenfalls zur Einreise, und am Schalter für EU-Bürger wird der deutsche Pass vorgezeigt. Dieser wird kontrolliert und es geht weiter zu den Gepäckbändern.

Mit den abgeholten Koffern geht es durch die Zollkontrolle in den Ankunftsbereich, und auch hier gilt – wurden aus Hawaii Waren mitgebracht, die verzollt werden müssen, in den roten Bereich, ansonsten durch den grünen Bereich. Auch hier kann es allerdings passieren, dass man von einem Zöllner angehalten wird und das Gepäck aufgemacht wird; werden dabei Mitbringsel gefunden, die in zu großer Menge mitgeführt wurden und verzollt werden sollten, wird eine Strafe fällig. Deshalb also unbedingt aufpassen und am besten alle Belege von Souvenirs aufbewahren.

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